Offizielle Seite der Gemeinde Bergheim
Gemeinde Bergheim: Startseite Gemeinde Bergheim: per Telefon anrufen
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Zuständigkeiten
Wenn eine Jugendliche schwanger ist, sollte sie sich Rat und Unterstützung bei spezialisierten Beratungsstellen holen. Die Entscheidung, ein Kind zu bekommen oder nicht, liegt aber immer bei den werdenden Eltern. Einen allgemeinen Ratschlag, was im Fall einer ungewollten Schwangerschaft zu tun ist, gibt es nicht. Die Frage, ein Kind zu bekommen oder nicht, ist für das weitere Leben von entscheidender Bedeutung. Um das Richtige zu tun, ist es wichtig, sich gründlich mit der Situation auseinanderzusetzen.
Bei einer ungewollten Schwangerschaft gibt es einige Möglichkeiten:
Wird eine Jugendliche, die noch nicht 14 Jahre alt ist, schwanger, besteht die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Abbruchs. Ältere Jugendliche können die Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn beenden.
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug