Viele Arbeitgeber verlangen mittlerweile eine Strafregisterbescheinigung (früher auch Leumunds- oder Führungszeugnis genannt). Dies wurde zur gängigen Praxis z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel oder im ersten Job.
Wie kommen Sie zu Ihrer Strafregisterbescheinigung?
Durch Antrag im Gemeindeamt bzw. kostengünstiger mittels Online-Formular, wenn Sie über eine Handy-Signatur (bzw. ID-Austria oder EU-Login) verfügen.
Voraussetzungen für Ihren Online-Antrag:
- Eine Handysignatur.
- Eine Möglichkeit der elektronischen Bezahlung (mit einer Kreditkarte oder durch eps-Online-Überweisung).
- Wenn Sie die gesicherte elektronische Zustellung wünschen, müssen Sie beim elektronischen Zustelldienst registriert sein ansonsten besteht die Möglichkeit der Zustellung per Email, an die vom Antragsteller*in im Antrag angegebene Email Adresse.
- Bezahlung der anfallenden Gebühr(en) mittels elektronischer Bezahlung.
Gebühren:
Online-Antrag:
- Euro 8,60 plus Euro 2,10 Verwaltungsabgabe (Summe Euro 10,70) (Zur Vorlage ausschließlich bei einer vom Antragsteller verschiedenen, exakt zu bezeichnenden juristischen oder natürlichen Person (Behörde, Dienstgeber, odgl.)
- Bei Verwendung als Zeugnis (ohne Angabe "Zur Vorlage bei") Euro 22,90 plus Euro 2,10 Verwaltungsabgabe
Antrag im Gemeindeamt:
- Euro 14,30 plus Euro 2,10 Verwaltungsabgabe (Summe Euro 16,40) (Zur Vorlage ausschließlich bei einer vom Antragsteller verschiedenen, exakt zu bezeichnenden juristischen oder natürlichen Person (Behörde, Dienstgeber, odgl.)
- Bei Verwendung als Zeugnis (ohne Angabe "Zur Vorlage bei") Euro 28,60 plus Euro 2,10 Verwaltungsabgabe
Weitere Informationen zum Thema Strafregisterbescheinigung erhalten Sie bei oesterreich.gv.at, Ihrem Amtshelfer.
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