Wappen Gemeinde Bergheim

Gemeinde Bergheim

In Bergheim gilt LEINENPFLICHT für Hunde

Veröffentlichungsdatum07.03.2024Lesedauer2 MinutenKategorienGemeinde
eine Person, die mit einem Hund spazieren geht

Vielen Dank an die vielen „Frauchen“ und „Herrchen“, die ihre Vierbeiner im Sinne eines guten Zusammenlebens in unserer Gemeinde vorbildlich beaufsichtigen. 

Leider häufen sich jedoch in der Gemeinde wieder die Beschwerden über freilaufende Hunde. Grundsätzlich wird dazu festgehalten, dass im Gemeindegebiet Bergheim Leinenpflicht besteht. Ein Beispiel: Manchen Tieren gelingt es immer wieder, den – meist nicht ausreichend eingezäunten - Garten zu verlassen und frei herumzulaufen. Die Nachbar*innen fühlen sich dadurch bedroht und belästigt. Speziell in Siedlungsgebieten entstehen dadurch immer wieder gefährliche Situationen und Spannungen. 

Bitte beachten: Hundebesitzer:innen haben bei solchen Vorfällen die volle Haftung zu übernehmen.

Bitte bedenken Sie, dass Kinder und auch Erwachsene Angst bekommen können, wenn ein Hund nicht angeleint auf sie zuläuft, auch wenn dies für Sie als Hundebesitzer:in unverständlich sein mag. 

Das Salzburger Landessicherheitsgesetz § 13 lautet: „Tiere sind unter Beachtung der Erfordernisse des Tierschutzes so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen und andere Personen nicht über das zumutbare Maß belästigt werden.“ 

Hundekot entfernen
Der Hundekot auf Spielplätzen, in Nachbars Garten, auf Bauernwiesen usw. ist nach wie vor ein häufiger Kritikpunkt. Die Verschmutzung der Futterflächen mit Hundekot führt bei Kühen zum Abgang des Kalbes oder Totgeburten. Auch für Schafe, Ziegen oder Pferde besteht eine große Gefahr. Deswegen ersuchen wir Sie, Ihre Hunde ausschließlich an der Leine zu führen und den Kot zu entfernen! Als Service sind im gesamten Gemeindegebiet so genannte Hundekotbehälter inkl. „Sackerlspender“ aufgestellt!

Wildtiere schützen
Im Frühjahr braucht das Wild in der Setzzeit besonderen Schutz. In Wiesen kommt es leider immer wieder zu gefährlichen Situationen. Freilaufende Hunde jagen hochträchtige Tiere durch die Wiesen, junge Tiere werden aufgescheucht und Muttertiere kommen in Stresssituationen! 

Die Gemeinde Bergheim ersucht im Sinne eines friedvollen Miteinanders um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für Mensch und Tier und ruft nachdrücklich zur Einhaltung von Leinenpflicht und Aufsichtspflicht für Hunde auf.

Bitte Rücksichtnehmen für ein gutes Zusammenleben
Aus diesem Anlass und für ein friedliches Zusammenleben zwischen Hundehalter:innen und Nicht-Hundehalter:innen ist die Einhaltung einiger – recht einfacher – Regeln erforderlich:

  • Lassen Sie Ihren Vierbeiner nicht ohne Leine laufen. Im gesamten Gemeindegebiet gilt Leinenpflicht!
  • Halten Sie Ihren Hund an der kurzen Leine, sobald Sie einem anderen Fußgänger:in oder Radfahrer:in begegnen.
  • Lenken Sie Ihren Hund mit Leckerli oder mit beruhigenden Worten ab.
  • Auch im eigenen Garten sollte es keine Möglichkeit geben, dass der Hund diesen unbemerkt verlassen kann.