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Mit dem Salzburger Familienpass können viele Einrichtungen im Land Salzburg in Freizeitbereichen, Kultur, Sport, Bildung und Gastronomie zu kostengünstigen Bedingungen genützt bzw. konsumiert werden. Die Ausstellung des Familienpasses erfolgt für Familien kostenlos und unbürokratisch im Gemeindeamt.
Voraussetzungen:Familienpass für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag. Ob Ermäßigungen bis zum 18. Geburtstag gewährt werden oder andere Altersgrenzen vorgesehen sind, liegt im Ermessen des Familienpass-Partners. Die im Familienpass eingetragenen Personen müssen mit der/dem AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben. Es ist möglich, eine zweite erwachsene Person, die nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, in den Familienpass eintragen zu lassen (bei Alleinerziehenden). Auch 'Besuchsmütter' oder 'Besuchsväter' oder/und Tageseltern, ebenso Großeltern können einen Familienpass ausstellen lassen. In diesen Fällen muss zumindest einer der Beteiligten in der Gemeinde Bergheim wohnen.
Informationen über die beteiligten Betriebe erhalten Sie anhand einer Broschüre, die im Gemeindeamt erhältlich ist oder im Internet auf www.familie-salzburg.at
JETZT NEU: Salzburger Familienpass-App fürs Smartphone: gibt es ab sofort zum Gratis-Download im iOS AppStore, Android Play-Store und Windows Store. Damit können Veranstaltungen und Angebote noch schneller und zielgerichteter gefunden werden. Events können z.B. nach räumlicher Nähe und Datum gefiltert werden, Suchtreffer können auf das Alter der Kinder abgestimmt werden. Die News-Funktion informiert über aktuelle Familienthemen oder zeitlich befristete Angebote und Aktionen. Um auch den digitalen Familienpass am Smartphone freischalten zu können, braucht man einen persönlichen QR-Code. Dieser wird seit 20.6.2016 auf alle neu ausgestellten Familienpässe aufgedruckt. Wer noch keinen QR-Code hat, bitte den Familienpass neu ausstellen lassen – online, telefonisch oder persönlich im Bürgerservice.
Achtung: Beides ist möglich und weiterhin voll gültig: Papier-Pass und / oder digitaler Pass.
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