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Gemeinde Bergheim

Energiesparförderung

Mit 1. Jänner 2025 sind Bestimmungen in der neuen Energiesparförderung der Gemeinde Bergheim in Kraft getreten. In Hinkunft werden Maßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle besser gefördert, dafür laufen die Förderungen für Heizungstausch oder für die Errichtung einer PV-Anlage aus. 

In den letzten Jahren haben sich die Anschaffungskosten für alternative Heizsysteme und für PV-Anlagen ziemlich reduziert, die Wirtschaftlichkeit ist dadurch gestiegen, Amortisationszeiten haben sich reduziert. Deshalb möchte die Gemeinde den Schwerpunkt für ihre eigene Energiesparförderung auf die Gebäudehülle legen. Ab Jänner wird somit eine Teilsanierung mit € 500,-- gefördert, die Gesamtsanierung mit € 1.000,--. Zudem gibt es eine Förderung für die Erstellung des Planungsenergieausweises für Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle von € 250,--. Die Förderung ist aber weiterhin an die Zusage einer Landes- oder Bundesförderung gekoppelt. 

Natürlich gelten noch Übergangsbestimmungen: wenn Sie im letzten Jahr die Heizung getauscht oder eine PV-Anlage errichtet haben, gelten noch die Bestimmungen der alten Förderrichtlinie. Einfach bei der Gemeinde um Förderung ansuchen, wenn Sie alle Unterlagen von Land oder Bund bekommen haben.

Richtlinien Energiesparförderung ab 2025.pdf herunterladen (0.09 MB)

 

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