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Gemeinde Bergheim

Bergheimer Familienförderung

Die Eckpunkte der Bergheimer Familienförderung: 

  • Hauptwohnsitz von Kind und familienbeihilfenbeziehendem Elternteil in Bergheim
  • Keine Inanspruchnahme einer externen Kinderbetreuung (z.B. Krabbelstube, Kindergarten, KOKO, Betriebskindergärten, Tagesmutter), die von der Gemeinde mitfinanziert wird.
  • Die Inanspruchnahme einer externen Kinderbetreuung ist unverzüglich der Gemeinde Bergheim schriftlich zu melden. Auch wenn das Kind in eine Betreuung der Gemeinde aufgenommen wird!
  • Sie gilt für Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
  • Die Familienförderung beträgt 52,00 Euro monatlich.

Wichtig:
Die Bergheimer Familienförderung wird nicht amtswegig sondern nur auf Antrag gewährt.

Mit der "Bergheimer Familienförderung" positioniert sich die Gemeinde Bergheim weiter als die familienfreundliche Gemeinde im Flachgau. 

Zuständig

Formulare