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Gemeinde Bergheim

Anbringen

Das „Anbringen“ stellt einen Sammelbegriff für Anträge, Gesuche, Anzeigen oder Beschwerden verwendet. Grundsätzlich handelt es sich um eine offizielle Kommunikation zwischen einer Behörde und einem Antragssteller.

Abringen werden in § 13 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt.

Kann ein Anbringen zurückgezogen werden?

Ja, Anbringen können unabhängig vom Status des Verfahrens zurückgezogen werden.