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Gemeinde Bergheim

Information zur Abgabenverfahrensnovelle

Veröffentlichungsdatum04.07.2025Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Taschenrechner mit Zettel und Geld

Mit der sogenannten „Abgabenverfahrensnovelle“ (LGBI. Nr. 77/2024) hat die Salzburger Landesregierung festgelegt, dass künftig alle Abgaben, Gebühren, Steuern je nach rechtlichem Ursprung unterschiedlich vorzuschreiben sind. 

Was ändert sich für die Bürger:innen?
Die gewohnte Vierteljahresvorschreibung der Gemeindeabgaben (Müll, Wasser, Kanal, Grundsteuer, Zählermiete usw.) wird nun auf zwei Zahlscheine gesplittet, da die Abgaben je nach rechtlichem Ursprung als Bescheid oder Rechnung vorgeschrieben werden müssen.

  • Abgaben mit Bescheid: Für bestimmte Abgabenarten wie beispielsweise die Endabrechnung der Kanalbenützungsgebühr oder die Abfallwirtschaftsgebühr erhalten Sie zukünftig einen Bescheid samt eigenem Zahlschein.
  • Abgaben mit Rechnung: Andere Abgaben, wie bereits bescheidmäßig festgesetzte Beiträge (z.B. Grundsteuer), Akontozahlungen (z.B. für die Kanalgebühr) oder privatrechtliche Entgelte (z.B. Kinderbetreuungsbeträge), werden mittels Rechnung vorgeschrieben und haben ebenfalls einen eigenen Zahlschein.

Bitte beachten Sie aufgrund der Trennung, dass Sie künftig zwei unterschiedliche Zahlscheine und Zahlungsreferenzen einzahlen müssen!

Unsere Empfehlung:
Nutzen Sie den Abbuchungsservice (SEPA-Lastschriftmandat) der Gemeinde! Wir buchen alle fälligen Abgaben verlässlich und pünktlich am Tag der Fälligkeit von Ihrem Konto ab. Damit können Sie Zahlungsverzögerungen oder Fristversäumnisse vermeiden. Natürlich erhalten Sie weiterhin Ihre Vorschreibungen (Rechnungen und Bescheide) als Information wie gewohnt per Post oder elektronisch.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung (Tel. 0662/452021) der Gemeinde Bergheim gerne zur Verfügung!