Die Gemeinde Bergheim sucht dich als:
BAUHOFARBEITER:IN – MECHANIKER/SCHLOSSER (m/w/d)
Bauhof Bergheim - Bauhofarbeiter:in mit Ausbildung als Mechaniker oder Schlosser
Dienstantritt: ehestmöglich
30-40 Wochenstunden
Sehr abwechslungsreiche Aufgaben – so vielfältig wie das Leben selbst! Unser Bauhof sorgt tagtäglich dafür, dass das Leben in der Gemeinde Bergheim läuft.
AUFGABENBEREICHE
- Allgemeine handwerkliche Tätigkeiten im gesamten Gemeindegebiet auch im Zuge von Veranstaltungen
- Betreuung und Wartung der Fahrzeuge, sowie der Klein- und Großgeräte des Bauhofs in einer eigenen neu eingerichteten Werkstatt
- Ortsbildpflege (Straßen, Grünanlagen usw.)
- Winterdienst auch am Wochenende
- etc.
WIR WÜNSCHEN UNS VON DIR
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Mechaniker oder Schlosser
- Berufserfahrung in den angeführten Berufen
- Bereitschaft zur Nacht- bzw. Feiertagsarbeit und Überstunden
- Führerschein B, C, E
- Belastbarkeit und Genauigkeit
WAS KÖNNEN WIR DIR BIETEN
- Motivierte Kollegen
- Einen langfristigen, krisensicheren, modernen Arbeitsplatz
- 6 Wochen Urlaub ab dem 43. Lebensjahr
- Die Möglichkeit sich aktiv in die Gestaltung des Ortes einzubringen
- Aktionen für Mitarbeiter:innen
- Diensthandy für alle Mitarbeiter:innen welches auch privat genutzt werden kann
- Kostenbeteiligung am Mittagessen im Bauhof – die Kosten werden zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen
- Vergünstigte Kindergartentarife
Klingt das nach Dir? Dann bewirb Dich und sende Deine Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf) an: bewerbung@bergheim.at oder per Post an: Gemeinde Bergheim, Dorfstraße 39a, 5101 Bergheim. Aktuelle Informationen zu Bergheim findest Du auf unserer Homepage www.bergheim.at.
Für Fragen steht Dir unsere Amtsleiterin, Frau Mag. Marina Doppler unter 0662/452021-21 gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung und dich kennen zu lernen.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema HD, Verwendungsgruppe „P“. Die Entlohnung richtet sich nach Ausbildung, Alter und Vordienstzeiten. Anstellungsvoraussetzung bei männlichen Bewerbern ist der abgeleistete Präsenz- bzw. Zivildienst.